Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Erfurt ein neuer Mietspiegel. Er bringt aktualisierte Mietspannen, veränderte Einstufungskriterien und gesetzliche Anpassungen mit sich. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was sich gegenüber dem Mietspiegel 2022 konkret verändert hat – und was das für Ihre Wohnung bedeutet.
Erfurter Mietspiegel 2025: Das sind die wichtigsten Änderungen
Zum 1. Juli 2025 ist der neue Mietspiegel für die Landeshauptstadt Erfurt in Kraft getreten. Er gilt bis zum 30. Juni 2027 und betrifft alle nicht preisgebundenen Wohnungen. Was hat sich im Vergleich zum Mietspiegel 2022 geändert? Wir fassen die zentralen Punkte für Mieter und Vermieter zusammen.
1. Steigende Mieten – neue Obergrenzen
Die Spannbreiten der ortsüblichen Nettokaltmieten haben sich im Vergleich zum Mietspiegel 2022 teils deutlich erhöht. Ein Beispiel:
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Eine Wohnung mit 49–75,99 m², Baujahr 2002–2015, Ausstattung A:
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2022: 6,80–10,00 €/m²
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2025: 7,00–11,00 €/m²
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Auch in anderen Kategorien wurden die Ober- und Untergrenzen spürbar angepasst – eine Folge des angespannten Wohnungsmarkts in Erfurt.
2. Erweiterter Betrachtungszeitraum
Gemäß Mietspiegelreform wurde der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre verlängert. Dadurch fließen mehr Daten ein, was die Marktrealität besser abbilden soll – allerdings mit dämpfender Wirkung auf kurzfristige Preisspitzen.
3. Feinere Differenzierung bei Ausstattung
Die Kriterien für die Ausstattungsgruppen A, B, C sowie A Plus wurden präzisiert. Für die Einordnung in "A Plus" müssen je nach Wohnungsgröße mehr hochwertige Merkmale erfüllt sein, z. B.:
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Hochwertige Badkeramik mit Echtglasabtrennung
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Barrierefreier Zugang und Aufzug
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Balkon oder Terrasse mit bestimmter Mindestgröße
So können Wohnungen mit moderner Ausstattung stärker differenziert und höher eingestuft werden.
4. Wohnlagen bleiben gleich eingeteilt
Die Kategorisierung in einfache, mittlere und gute Wohnlagen bleibt unverändert. Die Einschätzungen orientieren sich weiter an städtebaulichen Merkmalen, Infrastruktur und Umweltfaktoren. Die "mittlere Wohnlage" ist in Erfurt weiterhin der Standard.
5. Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Die Mietpreisbremse bleibt bis Ende 2025 aktiv: Bei Wiedervermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren für Bestandsmieten – verlängert bis 30.09.2029.
Fazit:
Der Mietspiegel 2025 spiegelt den aktuellen Preisdruck auf dem Erfurter Wohnungsmarkt wider. Für Vermieter ist er ein wichtiges Werkzeug zur Mietanpassung – für Mieter bietet er Schutz und Transparenz. Wer die Entwicklung seiner Miete prüfen oder ein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher begründen will, findet im neuen Mietspiegel eine solide Grundlage.